(Un)befristetes Arbeitsverhältnis – automatische Verlängerung

24. 10. 2016

Das Verfassungsgericht hat Ende September 2016 einen Urteilsspruch bezüglich des Schutzes eines Arbeitnehmers bei einer Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen herausgegeben.

Darin gelangte es zu dem Schluss, dass ein Arbeitnehmer, wenn das befristete Arbeitsverhältnis im Widerspruch zum Arbeitsgesetzbuch ausgehandelt und der Arbeitnehmer vor Ablauf der vereinbarten Frist gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich seinen Willen erklärt, im Arbeitsbvehältnis fortfahren zu wollen, keine spezielle Klage innerhalb von zwei Monaten einreichen muss und im konkreten Fall trotzdem automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eintritt. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich mit diesem Schritt automatisch unbefristet, was für einen Arbeitnehmer im Falle einer ungünstigen Aushandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein großes Risiko darstellt – letztendlich kann nämlich dieser Schritt bis zur einer Klage auf Ungültigkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vonseiten eines solchen Arbeitnehmers führen. 

Mit diesem Urteilsspruch knüpfte das Verfassungsgericht an seine vorherige Rechtssprechung an, und zwar insbesondere an den Urteilsspruch AZ II. ÚS 3323/14. Darin führte es an, es stehe nicht im Einklang mit den einen Arbeitnehmer schützenden Grundsätzen, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nicht nur schriftlich seinen Willen erklären müsse, das Arbeitsverhältnis fortführen zu wollen, sondern wenn er darüber hinaus auch ein Gerichtsverfahren anstrengen müsse, das es ihm ermögliche, dieselben Wirkungen zu erreichen.

Der vollständige Text des Urteilsspruchs AZ III. ÚS 2703/15 steht hier zur Verfügung.

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