Rechtliche Hinweise

Rechtsdienstleistungen:

Die Tschechische Rechtsanwaltskammer wurde vom Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik mit der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitfällen für Streitfälle zwischen Rechtsanwalt und Verbraucher aufgrund von Verträgen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 634/1992 GBl., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften) beauftragt. Die Website der beauftragten Kammer finden Sie unter www.cak.cz. Bei Streitfällen zwischen Verbraucher und Rechtsanwalt, die von den Parteien nicht beigelegt werden können, kann sich der Verbraucher direkt an die Tschechische Rechtsanwaltskammer wenden. Der Verbraucher kann diese Informationen in Urkundenform bzw. auf einem anderen dauerhaften Datenträger vom Rechtsanwalt verlangen. Für die Zwecke der außergerichtlichen Beilegung eines Streitfalls ist die Schiedsordnung der Rechtsanwaltskammer anzuwenden (Beschluss des Vorstands der Tschechischen Rechtsanwaltskammer Nr. 2/1998 des Merkblatts, in dem das Schiedsverfahren geregelt wird). Die Schiedskommission der Tschechischen Rechtsanwaltskammer ist mit der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitfällen beauftragt.

Steuerrechtliche Beratung:

Die Tschechische Handelsinspektion (www.coi.cz) wurde mit der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitfällen zwischen dem Verbraucher – Mandanten eines Steuerberaters und dem Steuerberater beauftragt, falls ein allfälliger Streit zwischen den besagten Personen nicht direkt gelöst werden kann. Die Beauftragung zur alternativen Beilegung von Verbraucherstreitfällen durch die Tschechische Handelsinspektion ergibt sich aus § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 GBl., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften.

Bei Streitfällen zwischen Verbraucher und Steuerberater, die von den Parteien nicht beigelegt werden können, kann sich der Verbraucher direkt an die Tschechische Handelsinspektion wenden. Der Verbraucher kann diese Informationen in Urkundenform bzw. auf einem anderen dauerhaften Datenträger vom Steuerberater verlangen