Am 16.06.2017 wurde in der Gesetzessammlung eine Novelle des Einkommensteuergesetzes veröffentlicht, die Bestandteil des Steuerpakets 2017/2018 ist. Diese Novelle des Gesetzes wurde mit Wirkung vom 01.04.2017 verabschiedet, in der Praxis wird jedoch die Auslegung Anwendung finden, nach der dieses Gesetz erst zum 01.07.2017 in Kraft tritt.
Die Novelle des Einkommensteuergesetzes bringt für den ganzen Besteuerungszeitraum des Jahres 2017 insbesondere eine Erhöhung der Steuerermäßigung für das zweite, dritte Kind und ein weiteres Kind sowie die Möglichkeit einer Senkung des Höchstbetrags der als Prozent der Einkünfte geltend gemachten Ausgaben (sog. Pauschalen) bei Selbstständigen mit sich.
Mehr Informationen über die Novelle finden Sie in unseren früheren Artikeln.