Unter Bezugnahme auf die Information zur Nutzung des Beitragsrabatts durch den Arbeitgeber möchten wir die mögliche Nutzung dieses Rabatts gerne näher konkretisieren.
Seit dem 1.2.2023 kann der Arbeitgeber für einen ausgewählten Kreis von Beschäftigten einen Beitragsrabatt in Höhe von 5 % aus der Summe der Bemessungsgrundlagen der Beschäftigten, für die der Rabatt genutzt wird, pro Kalendermonat geltend machen.
Das Ausmaß der Arbeits- oder Dienstzeit ist bei den vom Rabatt betroffenen ausgewählten Beschäftigten, ausgenommen Beschäftigte bis 21 Jahre, auf mindestens 8 und maximal 30 Wochenstunden begrenzt.
Der Rabatt steht dem Arbeitgeber nur dann zu, wenn er der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung vor Geltendmachung dieses Rabatts seine Absicht angezeigt hat, diesen Rabatt für einen konkreten Beschäftigten zu nutzen. Der Rabatt kann dabei für den Kalendermonat für denselben Beschäftigten nur einem Arbeitgeber gewährt werden. Der Arbeitgeber kann auf dem e-Portal der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung prüfen, ob den Rabatt für einen konkreten Beschäftigten nicht bereits ein anderer Arbeitgeber nutzt.
Die Absicht, den Rabatt für einzelne Beschäftigte zu nutzen, kann der Arbeitgeber frühestens 1 Monat vor dem Tag anzeigen, ab dem er den Beitragsrabatt nutzen wird, jedoch nicht früher als mit dem Tag, an dem die Mitteilung über den Arbeitsantritt dieses Beschäftigten vorgelegt wird, und spätestens in der Frist für die Vorlage der Übersicht über die Höhe des Versicherungsbeitrags für den Kalendermonat, für den der Arbeitgeber den Rabatt für seinen Beschäftigten geltend macht.
Den Rabatt für den Kalendermonat macht der Arbeitgeber auf dem Formblatt Übersicht über die Höhe des Versicherungsbeitrags geltend, wobei er den Rabatt vom Versicherungsbeitrag für den jeweiligen Kalendermonat abzieht. Der Rabatt kann nur bis zum Fälligkeitstag des Versicherungsbeitrags für den Kalendermonat, für den dieser Rabatt obliegt, geltend gemacht werden.
Der Rabatt kann erstmals für Februar 2023 genutzt werden, die Absicht, den Rabatt ab Februar zu nutzen, ist im Zeitraum vom 1.2.2023 bis 20.3.2023 anzuzeigen. Der Rabatt für Februar 2023 kann in der Übersicht über die Höhe des Versicherungsbeitrags ausgewiesen werden, die der Arbeitgeber der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung im Zeitraum vom 1.3.2023 bis 20.3.2023 vorlegt.
Das Formblatt der Absichtsanzeige kann hier heruntergeladen werden.