Unter Bezugnahme auf die Information zur Nutzung der Sozialversicherungsermäßigung für Arbeitgeber möchten wir die mögliche Nutzung dieser Ermäßigung gerne näher konkretisieren.
Seit dem 1.2.2023 können Arbeitgeber für einen ausgewählten Kreis von Arbeitnehmern eine Ermäßigung an vom Arbeitgeber getragenen Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 5 % aus der Summe der Bemessungsgrundlagen der Arbeitnehmer, für die die Ermäßigung genutzt werden kann, pro Kalendermonat geltend machen.
Das Ausmaß der Arbeits- oder Dienstzeit ist bei den von der Ermäßigung betroffenen Arbeitnehmern, ausgenommen sind Arbeitnehmer mit einem Lebensalter bis 21 Jahre, auf mindestens 8 und maximal 30 Wochenstunden begrenzt.
Die Ermäßigung steht einem Arbeitgeber nur dann zu, wenn der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung vor Inanspruchnahme die Absicht zur Nutzung der Ermäßigung für konkrete Arbeitnehmer mitgeteilt wird. Die Ermäßigung kann dabei pro Kalendermonat für denselben Arbeitnehmer nur von einem Arbeitgeber gewährt werden. Der Arbeitgeber kann auf dem e-Portal der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung prüfen, ob die Ermäßigung für einen konkreten Arbeitnehmer nicht bereits von einem anderen Arbeitgeber genutzt wird.
Die Absicht, die Ermäßigung für einzelne Arbeitnehmer zu nutzen, kann der Arbeitgeber frühestens einem Monat vor dem Tag mitteilen, ab dem die Ermäßigung genutzt werden soll, jedoch nicht früher als dem Tag, an dem die Mitteilung über den Arbeitsantritt des konkreten Arbeitnehmers vorgelegt wird, und spätestens innerhalb der Frist für die Abgabe der Übersicht über die Höhe der Versicherungsbeiträge für den Kalendermonat, in dem ein Arbeitgeber die Ermäßigung für seine Arbeitnehmer geltend macht.
Die Ermäßigung für den Kalendermonat wird vom Arbeitgeber auf dem Formblatt „Übersicht über die Höhe der Versicherungsbeiträge“ geltend gemacht, wobei die Ermäßigung vom Versicherungsbeitrag für den jeweiligen Kalendermonat abgezogen wird. Die Ermäßigung kann nur bis zum Fälligkeitstag des Versicherungsbeitrags geltend gemacht werden, in dessen Kalendermonat diese Ermäßigung in Anspruch genommen wurde.
Die Ermäßigung kann erstmals ab dem Februar 2023 genutzt werden. Die Mitteilung zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ab dem Februar 2023 ist im Zeitraum vom 1.2.2023 bis 20.3.2023 anzuzeigen. Die Ermäßigung ab dem Februar 2023 kann in der Übersicht über die Höhe der Versicherungsbeiträge ausgewiesen werden, die der Arbeitgeber der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung im Zeitraum vom 1.3.2023 bis 20.3.2023 vorzulegen hat.
Das Formblatt zur Mitteilung der Ermäßigungsinanspruchnahme kann hier heruntergeladen werden.