Am 26.4.2023 wurde der Verordnung Nr. 112/2023 Slg. veröffentlicht, welche am 27.4.2023 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
1. die Verordnung Nr. 457/2020 Slg. über die Einreichung von Umsatzsteuerformularen, geändert durch die Verordnung Nr. 358/2021 Slg,
2. die Verordnung Nr. 525/2020 Slg. über die Einreichung von Ertragsteuerformularen in der geänderten Fassung.
Die Änderungen betreffen
1. die Verordnung Nr. 457/2020 Slg.
- Mit dieser Verordnung wird ein Musterformular für die Einreichung umsatzsteuerlichen Kontrollmeldung hinzugefügt.
2. die Verordnung Nr. 525/2020 Slg.
Mit dieser Verordnung die Musterformulare für die Einreichung von Ertragsteuererklärungen hinzugefügt:
- Steuererklärung für unerwartete Gewinne,
- Mitteilung über die Verlagerung des Durchschnitts von angepassten vergleichenden Steuerbemessungsgrundlagen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen mit unerwarteten Gewinnen.