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Erste Meldungen zur globalen Mindeststeuer: Wichtige Fristen und Pflichten im Jahr 2026

10. 6. 2026

Das Jahr 2026 stellt einen wichtigen Meilenstein für Unternehmen dar, die unter das Gesetz über die globale Mindeststeuer (Pillar Two) fallen. Erstmals besteht die Verpflichtung, Informationsmeldungen sowie anschließend Steuererklärungen zur globalen Mindeststeuer einzureichen. In der Tschechischen Republik betrifft dies sowohl die zugewiesene globale Mindeststeuer als auch die tschechische nationale Mindeststeuer.

Die erste Frist ist bereits abgelaufen

Für Unternehmensgruppen mit einem dem Kalenderjahr entsprechenden Geschäftsjahr endete die Frist für die Einreichung der Informationsmeldung zur globalen Mindeststeuer am 30. Juni 2026. Anschließend ist die Steuererklärung zur tschechischen oder zugewiesenen Mindeststeuer spätestens bis zum 2. November 2026 einzureichen.

Elektronische Einreichung und neue Formulare

Das Finanzministerium hat die Verordnung Nr. 68/2026 Slg. erlassen, welche die verbindliche Struktur der Formulare für die Ergänzungssteuer festlegt. Sämtliche Einreichungen erfolgen ausschließlich elektronisch über die vorgeschriebenen Formulare. Bestandteil der Informationsmeldung ist zudem ein XML-Anhang, der dem OECD-Standard für den GloBE Information Return (GIR) entspricht.

Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ausnahme

Unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Informationsmeldung durch eine Mitteilung über die Inanspruchnahme einer Ausnahme von der Einreichungspflicht ersetzt werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Informationsmeldung von einer anderen Konzerngesellschaft im Ausland eingereicht wird und die Voraussetzungen für den internationalen Informationsaustausch erfüllt sind.

Empfehlung für betroffene Unternehmensgruppen

Unternehmen, die den Vorschriften zur Ergänzungssteuer unterliegen, sollten die Vorbereitung ihrer Meldungen nicht aufschieben. Neben der Prüfung des Umfangs ihrer Verpflichtungen empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit aller erforderlichen Daten rechtzeitig sicherzustellen, die XML-Anhänge gemäß dem OECD-Standard vorzubereiten und die Richtigkeit der gemeldeten Daten zu überprüfen. Die ersten Meldungen stellen eine völlig neue administrative Verpflichtung dar und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung sowie eine enge Koordination innerhalb der gesamten Unternehmensgruppe.

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