Was ändert sich bei Reisekosten, Verpflegung und Homeoffice im Jahr 2026

24. 1. 2026

Inländische Verpflegungspauschalen im Jahr 2026

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Verpflegungspauschale, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag einer Dienstreise je nach deren Dauer gewährt.

Dauer der Dienstreise

Privatwirtschaft (mindestens)

Öffentlicher Sektor

5 bis 12 Stunden

155 CZK

155 – 185 CZK

Mehr als 12 Stunden, höchstens jedoch 18 Stunden

236 CZK

236 – 284 CZK

Mehr als 18 Stunden

370 CZK

370 – 442 CZK

 

Steuerbefreiung für den Verpflegungszuschuss

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Verpflegung in Geld- oder Sachform zur Verfügung, handelt es sich um einen „Verpflegungszuschuss“. Dieser kann auf Seiten des Arbeitnehmers nur unter folgenden Bedingungen von der Einkommensteuer aus nichtselbständiger Arbeit befreit werden:

  • Es müssen mindestens 3 Stunden der Schicht gearbeitet worden sein und während der Schicht (des Tages) darf kein Anspruch auf Verpflegungspauschale im Rahmen einer Dienstreise entstehen.
  • Die Steuerbefreiungsgrenze beträgt 70 % des oberen Limits der Verpflegungspauschale bei einer Dienstreise von 5 bis 12 Stunden, die für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst festgelegt ist (§ 109 Abs. 3 Arbeitsgesetzbuch).
  • Im Jahr 2026 entspricht dies einem Betrag von 129,50 CZK (70 % von 185 CZK). Bei Arbeitnehmern mit längeren Schichten (mehr als 11 Stunden einschließlich der Ruhepause) kann ein weiterer steuerbefreiter Zuschuss bis zur gleichen Grenze gewährt werden.

Gekürzte Verpflegungspauschale bei kostenloser Mahlzeit

Im Bereich der Kürzung der Verpflegungspauschale gibt es keine Änderungen. Wird dem Arbeitnehmer während einer Dienstreise eine kostenlose Mahlzeit zur Verfügung gestellt, reduziert sich die Verpflegungspauschale pro Mahlzeit wie folgt:

  • um 70 % bei einer Dienstreise von 5 bis 12 Stunden,
  • um 35 % bei einer Dienstreise von mehr als 12 Stunden, höchstens jedoch 18 Stunden,
  • um 25 % bei einer Dienstreise von mehr als 18 Stunden.

Grundentschädigung für Fahrzeuge im Jahr 2026

Das Ministerium für Arbeit und Soziales erhöht gemäß § 157 Abs. 4 des Arbeitsgesetzbuches die Grundentschädigung pro gefahrenem Kilometer:

  • für einspurige Fahrzeuge und Dreiräder mindestens 1,60 CZK,
  • für Personenkraftwagen mindestens 5,90 CZK.
    Arbeitgeber im privaten Sektor können eine höhere Entschädigung festlegen.

Durchschnittliche Kraftstoffpreise für das Jahr 2026

Gemäß § 158 des Arbeitsgesetzbuches weist der Arbeitnehmer den Kraftstoffpreis durch einen Kaufbeleg nach, aus dem der Zusammenhang mit der Dienstreise ersichtlich ist. Liegen mehrere Belege vor, wird der arithmetische Mittelwert verwendet. Alternativ können die durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen Preise angewendet werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige.

Durchschnittspreise pro Liter für 2026:

  • 34,70 CZK für Benzin 95 Oktan,
  • 39 CZK für Benzin 98 Oktan,
  • 34,10 CZK für Dieselkraftstoff,
  • 7,20 CZK pro 1 Kilowattstunde Strom.

Ausländische Reisekostenvergütungen im Jahr 2026

Eine Erhöhung der Auslandssätze erfolgte im Jahr 2026 nur für die folgenden Länder:

Land

Währung

2025

2026

Deutschland

EUR

45

50

Slowakei

EUR

35

40

USA

USD

65

70

Erstattung der Kosten für Homeoffice

Auch die pauschale Kostenerstattung für Telearbeit ändert sich. Homeoffice kann derzeit nur auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung ausgeübt werden.
Für das Jahr 2026 wird die pauschale Erstattung auf 4,70 CZK pro angefangene Stunde der Arbeit im Homeoffice angepasst.

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