Wenn Sie im Jahr 2025 Waren oder Dienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezogen haben, in dem Ihr Unternehmen weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der in diesem Mitgliedstaat gezahlten Mehrwertsteuer beantragen.
Der Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer für das Jahr 2025 kann ausschließlich elektronisch über das Portal der tschechischen Steuerverwaltung gestellt werden, und zwar spätestens bis Ende September.
Wenn Sie im vergangenen Jahr beispielsweise Lebensmittel, Kraftstoff oder Übernachtungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauft bzw. ein Fahrzeug angemietet haben und nicht wissen, wie Sie die Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer beantragen können, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Abwicklung des gesamten Prozesses.



