Erstellen der Steuererklärungen

Auf der Grundlage der Vollmacht, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, die Frist zur Abgabe der Steuererklärungzur Einkommen- und Körperschaftssteuer für das Jahr 2014 bis zum 1. Juli 2015 zu verlängern.

Für weitere Informationen und die Möglichkeit einen unverbindlichen Beratungsgespräch zu vereinbaren rufen Sie bitte 221 506 300.

Wir bereiten die Steuererklärung für alle im tschechischen Steuersystem vorkommenden Steuern vor:

1. Direkte Steuern

  • Gewinnsteuern
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Objektsteuern
  • Liegenschaftssteuer
  • Immobilienerwerbssteuer
  • Straßenverkehrsteuer

2. Indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuer
  • Verbrauchsteuer
  • Umweltabgabe

Ferner sind wir z.B. in der Lage, Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu stellen.

Steuererklärungen erstellen wir eigenverantwortlich und wir haften für die Richtigkeit der Angaben, die wir in den von uns erstellten Steuererklärungen gemacht haben.