Analog zu den gesetzlichen Wirtschaftsprüfungen ordentlicher Jahresabschlüsse führen wir auch gesetzliche Wirtschaftsprüfungen außerordentlicher Jahresabschlüsse durch, wenn diese Jahresabschlüsse von den tschechischen Rechtsvorschriften gefordert werden, insbesondere dann, wenn der Umwandlungsstichtag auf einen anderen Tag als auf den ersten Tag der laufenden Rechnungsperiode (des Kalender- oder Wirtschaftsjahrs) festgesetzt wird.
Gesetzliche Wirtschaftsprüfungen gemäß WirtschaftsprüfergesetzGesetzliche Wirtschaftsprüfungen außerordentlicher Jahresabschlüsse
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