Gesetzliche Wirtschaftsprüfungen konsolidierter Jahresabschlüsse

Analog zu den gesetzlichen Wirtschaftsprüfungen ordentlicher Jahresabschlüsse führen wir auch gesetzliche Wirtschaftsprüfungen konsolidierter Jahresabschlüsse durch, wenn die Rechnungseinheit die Kriterien für die gesetzliche Wirtschaftsprüfung des konsolidierten Jahresabschlusses gemäß § 22 des Gesetzes Nr. 563/1991 Gbl. über Buchführung erfüllt.

Bei der Organisation des gesamten Konsolidierungsprozesses der Rechnungseinheit stehen wir natürlich gerne unterstützend zur Seite.

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Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.