Analog zu den gesetzlichen Wirtschaftsprüfungen ordentlicher Jahresabschlüsse führen wir auch gesetzliche Wirtschaftsprüfungen konsolidierter Jahresabschlüsse durch, wenn die Rechnungseinheit die Kriterien für die gesetzliche Wirtschaftsprüfung des konsolidierten Jahresabschlusses gemäß § 22 des Gesetzes Nr. 563/1991 Gbl. über Buchführung erfüllt.
Bei der Organisation des gesamten Konsolidierungsprozesses der Rechnungseinheit stehen wir natürlich gerne unterstützend zur Seite.