Prüfungen anderer wirtschaftlicher Informationen

Unter der Prüfung anderer wirtschaftlicher Informationen wird nach den Wirtschaftsprüferstandards (ISA) Folgendes verstanden:

  • prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen nach ISRE 2400
  • Prüfungsaufträge, die keine Wirtschaftsprüfungen oder prüferische Durchsicht historischer Finanzinformationen nach ISAE 3000 sind

Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen werden von unseren Mandanten gefordert, wenn die Rechnungseinheit keiner gesetzlichen Wirtschaftsprüfung unterliegt und kein solches Maß an Sicherheit zur Richtigkeit des Jahresabschlusses notwendig ist, wie dieses in der Regel bei der Jahresabschlussprüfung gefordert wird. Allgemein geben prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen ein geringeres Maß an Sicherheit, und auch der Umfang der Prüfungsarbeiten ist erheblich geringer. Insbesondere wenn die Rechnungseinheit keiner gesetzlichen Wirtschaftsprüfung unterliegt und sie den Umfang der Prüfungsarbeiten, einschließlich der Vergütung des Wirtschaftsprüfers verringern möchte, kann die Durchführung einer prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses nach ISRE 2400 empfohlen werden.

In verschiedenen Fällen kann der Wirtschaftsprüfer auch um Durchführung einer Prüfung gebeten werden, die keine prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses oder historischer Finanzinformationen ist. Hierbei kann es sich um die Prüfung bestimmter konkreter Sachverhalte für verschiedene Drittnutzer, z. B. Zuwendungsgeber handeln, die unsere Wirtschaftsprüfer im Einklang mit ISAE 3000 für diese Prüfungsaufträge durchführen.

Kontaktpersonen