Bezug nehmend auf eine sogenannte "solidarische Steuererhöhung", die für die Jahre 2013 bis 2015 eingeführt wurde, bieten wir unseren Mandanten, deren Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit und aus Unternehmungen und anderer selbstständiger Erwerbstätigkeit eine bestimmte Grenze überschreiten, Erstellung der Einkommensteuererklärung an. Es wird durchgeführt:
- Überprüfung von allen Einkommen
- Beurteilung der möglichen Steuernachlässe
- Vorschlag einer optimalen Steuerlösung
- Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung