Solidarische Steuererhöhung

Bezug nehmend auf eine sogenannte "solidarische Steuererhöhung", die für die Jahre 2013 bis 2015 eingeführt wurde, bieten wir unseren Mandanten, deren Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit und aus Unternehmungen und anderer selbstständiger Erwerbstätigkeit eine bestimmte Grenze überschreiten, Erstellung der Einkommensteuererklärung an. Es wird durchgeführt:

  • Überprüfung von allen Einkommen
  • Beurteilung der möglichen Steuernachlässe
  • Vorschlag einer optimalen Steuerlösung
  • Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.