Wirtschaftsprüfungen von nach anderen als den tschechischen Buchführungsvorschriften aufgestellten ordentlichen und außerordentlichen Jahresabschlüssen

In einigen Fällen stellen tschechische unternehmerische Subjekte ihre Jahresabschlüsse auch nach anderen als den tschechischen Buchführungsvorschriften auf. Hierbei handelt es sich insbesondere um nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Jahresabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, bei denen §19a des Gesetzes Nr. 563/1991 Gbl. über Buchführung die Pflicht vorschreibt, die Jahresabschlüsse nach den IFRS aufzustellen.

Durch die laufende Fortbildung unserer Mitarbeiter auch auf dem Gebiet der IFRS können wir auch hiernach aufgestellte Jahresabschlüsse qualifiziert prüfen.

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