Die gesetzlichen Maßnahmen bezüglich der Immobilienerwerbssteuer und über die Änderungen von Steuergesetzen und anderen Gesetzen bezüglich des Neuen Bürgerlichen Gesetzbuches wurden durch den Senat genehmigt. Gegenüber dem vorgelegten Entwurf wurden die folgenden Änderungen vorgenommen – die Besteuerung von Investmentfonds wird weiterhin der bisherigen Regelung unterfallen, außerordentliche Vermögensabschreibungen werden nicht eingeführt. Die gesetzlichen Maßnahmen müssen nun durch den Staatspräsidenten unterschrieben und zusätzlich durch das neugewählte Abgeordnetenhaus genehmigt werden. Weitere Informationen können Sie der neuen Ausgabe unserer SchafferNews entnehmen.