Auf der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses der Tschechischen Republikwurden am 27.11.2013 die im Zusammenhang mit der Rekodifikation des Privatrechts in der Tschechischen Republikverabschiedeten gesetzlichen Maßnahmen des Senats genehmigt. Damit wurde die letzte Bedingungerfüllt, die zur Verabschiedung der begleitenden Vorschriften zu dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuches nötig war. Falls Sie an weiteren Informationen bezüglich der Rekodifikation interessiert sind, besuchen Sie unsere Workshops.