Am 1. April 2015 hat der Präsident der Tschechischen Republik den Entwurf des Gesetzes unterschrieben, mit welchem die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, die die Eintragung ins Handelsregister durch den Notar ermöglichen. Diese Möglichkeit bring zwei große Vorteile für Unternehmer: Kosten- und Zeitersparung.Die Eintragung durch Notar wird wesentlich billiger als bei der Eintragung durch Gericht. Während die Gerichtsgebühren für die Eintragung einer GmbH 6.000 CZK betragen, beim Notar werden sie weniger als eine Hälfte (lediglich 2.700 CZK). In der Praxis könnten Notare die Eintragungen ins Handelsregister wahrscheinlich bereits ab Mai dieses Jahres vornehmen (ursprünglich wurde diese Möglichkeit schon ab 1. Januar 2014 vorgesehen).