Elektronische Umsatzerfassung

6. 10. 2015

Die Pflicht alle Umsätze zu registrieren wird wieder ein wenig hinausgeschoben. Ursprünglich hat das Ministerium geplant, dass das Gesetz ab Mitte des Jahres 2016 wirksam wird.Jetzt wird aber die Wirksamkeit des Gesetzes auf August geschoben. Die Wirksamkeit wurde schon mehrmals hinausgezögert, vornehmlich wegen der Einsprüche der Opposition und der Politisierung der sachlichen sowie technischen Seite des Projektes. Der Grund für die Einführung der elektronischen Umsatzerfassung ist die einfachere Aufdeckung von betrügerischen Handlungen der Unternehmer und die Verhinderung der Belastung der ehrlichen Händler mit Kontrollen. Das Ministerium verspricht auch höheres Einkommen an einkassierten Steuern, was für die Zukunft zur Reduzierung der Steuerbelastung führen könnte.

In Hinsicht auf die widersprüchlichen Reaktionen ist es gar nicht sicher, dass die elektronische Umsatzerfassung ab August 2016 wirklich wirksam wird.

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