Novelle des MwSt.-Gesetzes – Strafen für verspätet eingereichte Kontrollmeldungen können erlassen werden

8. 8. 2016

Haben Sie die Kontrollmeldung nicht in der gesetzlichen Frist bis zum 25. Tag des Monats eingereicht, in dem die MwSt.-Erklärung einzureichen ist? Die geregelte Toleranz zur Einreichung ohne Sanktionen von 5 Kalendertagen ab entstandener Pflicht wird künftig in fünf Werktage geändert, was vielen Steuerzahlern die Situation erleichtert, wenn der 5. Tag auf ein Wochenende oder staatlichen Feiertag fällt.

Bei Nichteinreichung der Kontrollmeldung selbst in dieser Frist wird dem Steuerzahler künftig einmal pro Kalenderjahr das Bußgeld von 1.000,- CZK erlassen, ohne dass beim Finanzamt ein entsprechender Antrag zu stellen wäre.

Der Nachlass der weiteren Geldbußen - 10 000, 30 000 und 50 000 CZK - kann nach der Novelle binnen drei Monaten ab Rechtskraft des Zahlungsbescheids beantragt werden.

Die Unmöglichkeit, die Kontrollmeldung richtig einzureichen, entsteht häufig aus vielen gerechtfertigten Gründen. Unser Team steht bereit, Ihnen dabei behilflich zu sein. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up