Die neue Verordnung der Europäischen Union über Personaldatenschutz (GDPR) wird in der CZ ab Mai 2018 in Kraft treten, bereits jetzt sollten sich jedoch die Gesellschaften auf ihre Umsetzung vorbereiten. Die Verordnung wird sich auf jede Gesellschaft auswirken, die Personaldaten bearbeitet, dabei wird die Auswirkung bei größeren Gesellschaften strenger ausfallen. Bei Nichteinhaltung der Verordnung droht ein Bußgeld von bis zu 540 Millionen Kronen, oder vier Prozent vom Umsatz. Es geht jedoch nicht nur um eine Geldbuße, die den Gesellschaften droht, neulich werden sie nämlich Datenschwund melden müssen, und das auch bei ihren Kunden.
Also sollten die Gesellschaften den Personaldatenschutz im Voraus lösen, um sich auf die EU-Verordnung genügend vorzubereiten. Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen kann Wochen dauern, bei einigen Gesellschaften auch Monaten, also ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig an Experten zu wenden, um die eigenen Unternehmungen der gültigen Legislative anzupassen.