Rückkehr an den Arbeitsplatz

3. 6. 2020
Rückkehr an den Arbeitsplatz

Die Einschränkungen, die durch die Regierungsmaßnahmen zum Schutz gegen die COVID-19 Erkrankung verursacht worden waren, wurden in den letzten Tagen maßgeblich aufgehoben. Die Arbeitgeber entscheiden nun, ob sie ihre Mitarbeiter an den Arbeitsplatz zurückrufen und ob und wenn ja, wie sie den Arbeitsplatz anpassen sollen.

In dem folgenden Artikel versuchen wir, einige verwandte Aspekte, die mit der Rückkehr von Mitarbeitern an den Arbeitsplatz verbunden sind, zu erläutern. Dieser Artikel hat jedoch nicht das Ziel, über die Ansteckungswege der COVID-19 Erkrankung oder die Krankenpflege zu informieren, sondern wir möchten uns auf die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers in Bezug auf Prävention konzentrieren, die teilweise auf den EU-Anweisungen beruhen. Es handelt sich jedoch nur um unverbindliche Empfehlungen – die konkrete Lösung und die geeigneten Maßnahmen müssen immer durch den konkreten Arbeitsgeber ergriffen werden.

Zuerst zu beachten ist, dass  es gerade der Arbeitgeber ist, der dafür verantwortlich ist, den sicheren und die Gesundheit nicht bedrohenden Arbeitsplatz zu schaffen. Der Arbeitsgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu fördern und die Maßnahmen zu Risikoprävention zu treffen. Damit kann ihm vor allem eine geeignete Organisation von der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, die ihm ermöglicht, die Risiken richtig zu bewerten und die geeigneten Maßnahmen zu treffen.

Die Arbeitgeber sollten vor allem eine neue Risikobewertung auf dem Arbeitspatz durchzuführen, deren Ergebnis neue Maßnahmen zur Minimalisierung der Exposition gegenüber der COVID-19 Erkrankung, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach der Sperrfrist und nicht zuletzt die Verwaltung der Mitarbeiter, die von Hause aus arbeiten,  sein sollten.

Zunächst empfehlen wir, auch Ihren Betriebsarzt in die Überprüfung der Risikobewertung einzubeziehen. In der Tschechischen Republik, soll jeder Arbeitgeber einen Vertrag über die Bereitstellung dieser Dienste mit dem entsprechenden Arzt haben. Wir empfehlen außerdem, bei Regierungsbehörden aktuelle Informationen zur Verbreitung von COVID-19 in Ihrer Region aufzufordern.

Sobald Sie Ihre Risikobewertung aktualisiert haben, sollte der nächste Schritt darin bestehen, einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zu erstellen. Vergessen Sie auch nicht, die Personen zu verarbeiten und zu bestimmen, die für die Kontrolle der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen verantwortlich sind.

In Bezug auf die Minimierung des Infektionsrisikos hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Leitlinien herausgegeben, aus denen die folgenden Empfehlungen für die Tschechische Republik abgeleitet werden können:

  1. Führen Sie vorerst nur die erforderliche Arbeit aus. Stellen Sie nach Möglichkeit Dienstleistung im Fernabsatz (Telefon oder Video) anstelle eines persönlichen Zugriffs bereit. Stellen Sie sicher, dass nur Mitarbeiter am Arbeitsplatz anwesend sind, die für die Arbeit wesentlich sind, und minimieren Sie die Anwesenheit Dritter.
  2. Wenn möglich,
  1. schränken Sie den physischen Kontakt zwischen Mitarbeitern ein (z. B. während Besprechungen oder Pausen)
  2. isolieren Sie Mitarbeiter, die ihre Aufgaben sicher selbst ausführen können und keine spezielle Ausrüstung oder nicht umsetzbare Instrumente benötigen
  3. stellen Sie nach Möglichkeit sicher, dass Mitarbeiter beispielsweise alleine in einem freien Büro, Personalraum, Esszimmer oder Besprechungsraum arbeiten
  4. Bitten Sie gefährdete Mitarbeiter, von zu Hause aus zu arbeiten (ältere Menschen, schwangere Mitarbeiterinnen und Menschen mit chronischen Krankheiten - einschließlich Bluthochdruck, Lungen- oder Herzproblemen, Diabetes oder Patienten, die sich einer Krebsbehandlung oder einer anderen Immunsuppression unterziehen).
  1. Beseitigen Sie und, falls dies nicht möglich ist, schränken Sie den physischen Kontakt mit und zwischen Kunden ein. Zum Beispiel durch Online- oder Telefonbestellungen, kontaktlose Zustellung oder geregelte Einreise (um zu vermeiden, dass sich gleichzeitig Aufläufe im Freien bilden) und physische Abstände innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
  2. Stellen Sie eine undurchlässige Barriere zwischen den Mitarbeitern auf, insbesondere wenn diese nicht in der Lage sind, einen Abstand von zwei Metern voneinander einzuhalten. Barrieren können gezielt für diesen Zweck oder improvisiert hergestellt werden, beispielsweise mit Hilfe von Plastikfolie, Trennwänden, Schiebeschränken oder mit Hilfe von Lagereinheiten. Gegenstände, die nicht fest sind oder Löcher haben (wie Topfpflanzen oder Karren), und Gegenstände, die neue Gefahren verursachen (wie Stolpern, herabfallende Gegenstände), sollten vermieden werden. Wenn eine Barriere nicht verwendet werden kann, sollte zwischen den Mitarbeitern ausreichend Platz geschaffen werden, indem beispielsweise mindestens zwei leere Tische auf jeder Seite bereitgestellt werden.
  3. Wenn ein enger Kontakt unvermeidbar ist, halten Sie ihn weniger als 15 Minuten lang. Begrenzen Sie den Kontakt zwischen Arbeitsgruppen zu Beginn und am Ende der Schicht. Geben Sie den Zeitpunkt für die Essenspausen an, um die Anzahl der Personen zu verringern, die sich ein Esszimmer, ein Personalzimmer oder eine Küche teilen. Stellen Sie sicher, dass jeweils nur ein Mitarbeiter in Badezimmern und Umkleidekabinen anwesend ist. Platzieren Sie ein Schild an der Haupttür, das darauf hinweist, dass eine der Toiletten belegt ist, um sicherzustellen, dass jeweils nur eine Person eintritt. Ordnen Sie die Schichten so an, dass der Zeitpunkt der Reinigung und der Sanitärarbeiten berücksichtigt wird.
  4. Wenn Mitarbeiter in Innenräumen mit anderen arbeiten, sollten sie Gesichtsmasken tragen. Gesichtsmasken sollten nur als ergänzende Maßnahme betrachtet werden und nicht als Ersatz für etablierte Präventionsverfahren wie körperliche Distanzierung. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter die Gesichtsmasken richtig verwenden:
  1. die Gesichtsmaske sollte das Gesicht von der Nase bis zum Kinn vollständig bedecken
  2. die Hände müssen gründlich gewaschen werden, bevor die Gesichtsmaske aufgesetzt oder entfernt wird
  3. bei Verwendung einer wiederverwendbaren Gesichtsmaske ist wichtig:
  • beim Anziehen Gesicht und Stoff nicht zu berühren
  • das Tragen der Gesichtsmaske sollte nicht länger als vier Stunden oder bis die Gesichtsmaske feucht ist dauern
  • entfernen Sie die Gesichtsmaske nur an den Schnüren oder Gummibändern, berühren Sie den Stoff oder das Gesicht nicht. Nach dem Umgang mit der Gesichtsmaske ist es wünschenswert, die Hände erneut zu waschen. Die Gesichtsmaske muss nach jedem Gebrauch sterilisiert werden. Dies kann erreicht werden, indem die Gesichtsmaske auf die höchste Temperatur, d.h. mindestens 60 °C, gewaschen und dann noch nass gebügelt wird.
  1. Wenn die Gesichtsmaske wegwerfbar ist, muss sichergestellt sein, dass sie sicher entfernt und ausgeworfen wird. Da eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden kann, handelt es sich um einen gefährlichen Abfall, der sicher in gekennzeichneten, getrennten, abgedeckten, versiegelbaren, undurchlässigen und mechanisch beständigen Verpackungen gelagert werden muss, die vorzugsweise brennbar sind, ohne dass der Abfall weiter behandelt werden muss. Die Verpackung muss intakt sein, die Außenverpackung sollte desinfiziert werden (weitere Einzelheiten siehe Stellungnahme 20-3-2020-Stellungnahme des Staatlichen Instituts für öffentliche Gesundheit).
  1. Geben Sie Seife und Wasser oder geeignete Händedesinfektionsmittel in die dafür vorgesehenen Bereiche und weisen Sie die Mitarbeiter an, ihre Hände häufig zu waschen. Reinigen Sie Arbeitsbereiche häufig, insbesondere Theken, Türgriffe, Werkzeuge und andere Oberflächen, die häufig berührt werden, und sorgen Sie nach Möglichkeit für gute Belüftung.
  2. Wenn Sie trotz aller möglichen Vorsichtsmaßnahmen ein Infektionsrisiko festgestellt haben, stellen Sie alle erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) bereit. Es ist wichtig, die Mitarbeiter in der richtigen Verwendung von PSA zu schulen und sicherzustellen, dass sie die verfügbaren Anweisungen für die Verwendung von Gesichtsmasken und Handschuhen befolgen.
  3. Platzieren Sie am Eingang zum Arbeitsplatz und in anderen sichtbaren Bereichen Plakate, die im Krankheitsfall einen Aufenthalt zu Hause fordern, Plakate mit Verhaltensregeln bei Husten und Niesen sowie eine Beschreibung der Händehygiene.
  4. Bei Warenlieferung holen Sie diese auch außerhalb des Gebäudes ab oder liefern Sie sie aus. Weisen Sie die Fahrer in die richtige Kabinenhygiene ein und geben Sie ihnen ein geeignetes Desinfektionsgel und Tücher.
  5. Vermeiden Sie eine Überlastung des Reinigungspersonals, indem Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, z. B. zusätzliches Personal für die Reinigung einsetzen und die Mitarbeiter auffordern, ihren Arbeitsbereich aufgeräumt zu lassen. Stellen Sie den Mitarbeitern Hygiene-Tücher und Abfallbehälter mit Plastiktüten zur Verfügung, damit sie ohne Kontakt mit dem Inhalt geleert werden können.

Es ist offensichtlich, dass die aktuelle Situation erhöhte Anforderungen an den Arbeitgeber und seine Pflichten in Bezug auf seine Mitarbeiter und auf seine Verpflichtung, einen Arbeitsplatz für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit zu gewährleisten, stellt. Unter Einhaltung der Grundregeln des Arbeitsschutzes in Verbindung mit den Besonderheiten der COVID-19-Risiken kann diese Situation jedoch relativ gut bewältigt werden.

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