Mehrwertsteuerzahler, die für das Jahr 2020 MwSt.-Rückerstattung aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach § 82 MwSt.-Gesetz beantragen wollen, haben ihren Antrag spätestens am 31. März 2021 zu stellen. Die Verkürzung der bislang üblichen Frist ist Folge des EU-Austritts Großbritanniens. Bis Ende März können Anträge elektronisch über das Steuerportal der Finanzgeneraldirektion gestellt werden. Die Antragsstellung in EU-Mitgliedstaaten ist auch weiterhin bis zum 30. September 2021 möglich.
Sollten Steuerzahler den Antrag aus irgendwelchen Gründen nicht bis zum 31. März 2021 stellen können, ist die MwSt.-Rückerstattung aus Großbritannien für das Jahr 2020 danach direkt bei der Königlichen Steuer- und Zollbehörde in Großbritannien zu beantragen.