Ab dem 1.1.2023 geltender Reisekostenersatz

9. 1. 2023
Ab dem 1.1.2023 geltender Reisekostenersatz

Erstattungsregelsatz für die Kfz-Nutzung

Der Erstattungsregelsatz für 1 km Fahrt beträgt mindestens:

  1. bei zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen 1,40 CZK,
  2. bei PKW 5,20 CZK.

Verpflegungsgeld

Für jeden Kalendertag einer Dienstreise obliegt dem Arbeitnehmer ein Verpflegungsgeld in Höhe von:

  1. 129 CZK bis 153 CZK bei einer Dienstreise von 5 bis 12 Stunden,
  2. 196 CZK bis 236 CZK bei einer Dienstreise von mehr als 12 Stunden, maximal jedoch 18 Stunden,
  3. 307 CZK bis 367 CZK bei einer Dienstreise von mehr als 18 Stunden.

Durchschnittlicher Kraftstoffpreis

Der durchschnittliche Kraftstoffpreis beträgt:

  1. 41,20 CZK für 1 Liter Superbenzin 95 Oktan,
  2. 45,20 CZK für 1 Liter Super Plus Benzin 98 Oktan,
  3. 44,10 CZK für 1 Liter Diesel,
  4. 6,00 CZK für 1 Kilowattstunde Strom.
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