Mit der für Selbständige kraft Gesetzes eingerichteten Data-Box ist künftig die Pflicht jeder eine solche Data-Box besitzenden Person verbunden, Formularschriftsätze elektronisch einzureichen, und zwar alle Schriftsätze, die eine Tätigkeit betreffen, in der sie zumindest teilweise als Selbständiger auftritt. Als Beispiel kann die Einreichung der Einkommensteuererklärung für die mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Einkommen dienen. Die elektronische Einreichung kann über die Data-Box erfolgen, aber auch über das Portal „MOJE daně“.
Besitzt eine natürliche Person eine Data-Box sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer, so bleibt es voll und ganz ihrer Wahl vorbehalten, über welche Data-Box sie den Schriftsatz einreicht.
Termin für die elektronische Einreichung der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 ist der 2.5.2023, sofern sie nicht von einem Vertreter eingereicht wird.