Änderungen bei der Besteuerung von Einkünften von Mitgliedern statutarischer Organe ab 2026

9. 10. 2025

Am 29. September 2025 wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die einheitliche monatliche Arbeitgebermeldung auch das Begleitgesetz Nr. 360/2025 Slg. endgültig angenommen und verkündet. Dieses Gesetz hebt schrittweise die sogenannte Quellensteuer auf Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit auf.

Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Steuerregeln für natürliche Personen – Steuerinländer und Steuer­ausländer, die Mitglieder von Organen juristischer Personen sind. Die bisherige Quellensteuer von 15 % wird durch eine normale Vorauszahlungssteuer von 15 % oder 23 % ersetzt. Für Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, die Steuer­ausländer sind, kann dies eine höhere Gesamtsteuerbelastung bedeuten.

Darüber hinaus sind diese Personen künftig verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte den 36-fachen Durchschnittslohn überschreiten. Für das Jahr 2026 beträgt diese Grenze 1.762.812 CZK, basierend auf einem durchschnittlichen Lohn von 48.967 CZK. Die Struktur der Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung bleibt unverändert.

Diese Änderungen sind Teil eines umfassenderen gesetzgeberischen Pakets, das die Einführung der einheitlichen monatlichen Arbeitgebermeldung begleitet, mit dem Ziel, die Steuerverwaltung zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

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