Elektronische Umsatzerlöserfassung

24. 2. 2016

Am 10. Februar 2016 genehmigte die Regierung wohl das umstrittenste Gesetz letzter Zeit: Elektronische Umsatzerlöserfassung. Für die Einführung stimmten 105 der Abgeordneten von den insgesamt 145 Anwesenden ab.Die Einführung der Pflichterfassung wird schrittweise erfolgen. Zuerst werden Restaurants und Hotels, danach Einzelhandel- und Großhandelgeschäfte einsteigen. In zwei Jahren sollte die Umsatzerlöserfassung für alle Unternehmer obligatorisch sein, die Umsatzerlöse in bar entgegennehmen.

Neben einem effizienten Mittel für die Bekämpfung der Schattenwirtschaft verspricht sich das Finanzministerium vom Projekt eine Steigerung der Einkommen der Staatskasse um 18 Milliarden Kronen.

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