Der überarbeitete Standard ISA 240 verschärft den Kampf gegen Finanzbetrug

9. 9. 2026

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den überarbeiteten Standard ISA 240 endgültig verabschiedet. Dieser verändert den Ansatz zur Aufdeckung von Betrug bei der Prüfung von Abschlüssen grundlegend. Die neuen Regelungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen. Für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist dies ein klares Signal: Die Zeiten, in denen sich Prüfer darauf berufen konnten, keine forensischen Ermittler zu sein, gehen zu Ende. Die Verantwortung für die aktive Suche nach betrügerischen Handlungen wird deutlich ausgeweitet.

Schluss mit blindem Vertrauen in das Management

Eine zentrale Säule der Reform ist die erhebliche Stärkung der beruflichen Skepsis. Der Standard streicht bewusst frühere Formulierungen, die es Prüfern ermöglichten, von der Unternehmensleitung vorgelegte Unterlagen grundsätzlich als echt anzusehen. Künftig müssen Prüfer eine sogenannte „Fraud Lens“ (Betrugsperspektive) anwenden und die Authentizität aller wesentlichen Prüfungsnachweise kritisch hinterfragen. Auch der Kreis der Mitarbeiter auf unterschiedlichen Unternehmensebenen, die der Prüfer befragen muss, wird erweitert, um mögliche interne Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten zu erkennen.

Mehr Transparenz im Bestätigungsvermerk

Die Änderungen werden auch für Investoren, Banken und die Öffentlichkeit deutlich spürbar sein. Für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIEs) führt der Standard eine verpflichtende Transparenz direkt im Bestätigungsvermerk ein. Der Prüfer muss darin ausdrücklich darlegen, welche konkreten Betrugsrisiken im Rahmen des Auftrags identifiziert wurden und welche spezifischen Prüfungshandlungen zu deren Überprüfung durchgeführt wurden.

Zusammenhang mit dem Insolvenzrisiko

Der neue ISA 240 wurde bewusst mit dem überarbeiteten Standard ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) abgestimmt. In der Praxis gehen Finanzbetrug und plötzliche Insolvenzen häufig Hand in Hand. Stößt der Prüfer beispielsweise auf eine Manipulation von Daten – etwa eine fiktive Aufblähung von Umsatzerlösen –, muss er unverzüglich neu beurteilen, ob das Unternehmen in der Lage ist, die nächsten zwölf Monate zu überstehen.

Für Prüfungsteams bedeutet dies vor allem eines: deutlich mehr Dokumentationsaufwand, den verstärkten Einsatz moderner Instrumente der Datenanalyse und einen wesentlich konsequenteren Ansatz bei der Prüfung von Mandantendaten.

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