EET 2.0: Das Finanzministerium stellt modernes Kassensystem vor

27. 3. 2026

Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ab dem 1. Januar 2027 ein modernisiertes System der elektronischen Umsatzaufzeichnung – das sogenannte EET 2.0 – einführen soll. Das neue Modell baut auf den Erfahrungen mit dem ursprünglichen System auf und berücksichtigt gleichzeitig die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere im Bereich der digitalen Zahlungen. Ziel ist es, ein einfaches, technisch unkompliziertes und benutzerfreundliches Werkzeug für die Steuerverwaltung zu schaffen, das zu einem fairen Geschäftsumfeld beiträgt.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Version soll EET 2.0 deutlich weniger administrativen Aufwand erfordern. Die Aufzeichnung soll sich vor allem auf sogenannte Kontaktzahlungen beziehen, also Transaktionen, die im persönlichen Kundenkontakt stattfinden – nicht nur bar, sondern auch beispielsweise per Karte, QR-Code, Gutscheinen oder Geschenkkarten.

Neu ist auch der Ansatz, das System für Unternehmer leichter zugänglich zu machen. Die Finanzverwaltung soll eine kostenlose Webanwendung anbieten, die die Umsatzaufzeichnung ohne spezielle Kassengeräte ermöglicht. Gleichzeitig soll der Umfang der zu übermittelnden Daten reduziert werden, und das System soll vollständig digital funktionieren.

Für die kleinsten Unternehmer ist ein spezielles „EET OFF“-Modell vorgesehen. Dieses könnte beispielsweise für Unternehmer in der ersten Stufe der Pauschalbesteuerung mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million CZK gelten, die statt der Umsatzaufzeichnung einen höheren Pauschalbeitrag zahlen würden. (Kleinunternehmer – natürliche Person – mit dem Jahreseinkommen weniger als ca. 40.000 EUR.)

Das System soll ab Januar 2027 eingeführt werden, wobei der erste Monat in einem freiwilligen Pilotbetrieb laufen soll.

Die vorgeschlagene Form von EET 2.0 stellt damit einen Versuch dar, die Umsatzaufzeichnung in modernerer und flexiblerer Form zurückzubringen, die gleichzeitig Steuerhinterziehung einschränken und die administrative Belastung der Unternehmer reduzieren soll.

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