Als Reaktion auf den außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Anstieg der Kraftstoffpreise infolge des Konflikts im Nahen Osten hat die Regierung der Tschechischen Republik eine allgemeine Maßnahme zur pauschalen Befreiung eines Teils der Verbrauchsteuer auf Dieselkraftstoff und seine Gemische für Dieselmotoren erlassen.
Die Maßnahme gilt für Steuerpflichtige, denen im Zeitraum vom 8. bis 30. April 2026 eine Steuerpflicht entsteht, und ermöglicht eine Steuerermäßigung in Höhe von 1.939 CZK pro 1.000 Liter. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer beträgt die Gesamtwirkung 2.350 CZK pro 1.000 Liter.
Diese Steuererleichterung bedeutet, dass die Tschechische Republik für ausgewählte Mineralöle einen Steuersatz von 8.011 CZK pro 1.000 Liter anwenden wird, was dem in der Richtlinie 2003/96/EG festgelegten Mindeststeuersatz entspricht.
Gleichzeitig senkt die Maßnahme die maximale Höhe des Anspruchs auf Rückerstattung der Mineralölsteuer für Personen, die diese Öle für die Tierhaltung und/oder Pflanzenproduktion verwenden (gemäß § 57 Abs. 6 Buchst. 2 des Verbrauchsteuergesetzes). Der Höchstbetrag wird von 8.500 CZK auf 8.011 CZK pro 1.000 Liter reduziert.
Parallel dazu hat die Regierung mit Beschluss vom 2. April 2026 die maximale Marge von Tankstellen in der Tschechischen Republik auf 2,5 CZK pro Liter nicht-premium Kraftstoff begrenzt, um überhöhte Margen zu verhindern. Laut dem Finanzministerium lagen diese bei einigen Tankstellen bei bis zu 7 CZK für Benzin und 6,5 CZK für Diesel.
Der maximal zulässige Preis beträgt derzeit 43,15 CZK pro Liter Benzin (inkl. MwSt.) und 49,59 CZK pro Liter Diesel (inkl. MwSt.).
Der maximale Einzelhandelspreis ergibt sich aus dem Durchschnitt der täglichen Großhandelsindizes der Unternehmen ČEPRO, ORLEN und MOL sowie der Großhandelspreise gemäß den täglichen Notierungen der Börsenorganisation Platts (einschließlich Verbrauchsteuer), zuzüglich einer Marge von 2,5 CZK und der Mehrwertsteuer. Details zur Berechnung sind in der Mitteilung des Finanzministeriums enthalten.
Das Finanzministerium ruft die Betreiber von Tankstellen außerdem dazu auf, die maximal zulässigen Preise nur in Ausnahmefällen anzuwenden und die Preise möglichst unterhalb dieser Grenze zu halten.



