Erschließung von Auslandsmärkten

Der Eintritt auf einen neuen Markt ist schwierig und mit gewissen Risiken verbunden. Daher unterstützen wir unsere Mandanten durch Beratung in folgenden Bereichen:

  • Beratung zur Verfahrensweise und zum Zeitaufwand der Erschließung eines Auslandsmarktes
  •  Komplette Rechts- und Steuerberatung
  •  Vertretung vor der Wettbewerbsbehörde
  •  Beratung bei der Feststellung der Export.- und Importbedingungen für unterschiedliche Waren
  •  Vertretung in Verfahren zur Einholung spezifischer Berechtigungen gemäß den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften