Erschließung von Auslandsmärkten

Der Eintritt auf einen neuen Markt ist schwierig und mit gewissen Risiken verbunden. Daher unterstützen wir unsere Mandanten durch Beratung in folgenden Bereichen:

  • Beratung zur Verfahrensweise und zum Zeitaufwand der Erschließung eines Auslandsmarktes
  •  Komplette Rechts- und Steuerberatung
  •  Vertretung vor der Wettbewerbsbehörde
  •  Beratung bei der Feststellung der Export.- und Importbedingungen für unterschiedliche Waren
  •  Vertretung in Verfahren zur Einholung spezifischer Berechtigungen gemäß den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.