Ab 1. Mai 2015 wird eine Novelle des Gesetzes über Investitionsanreize wirksam. Das Ziel der neuen Regelung besteht in der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsattraktivität der Tschechischen Republik. Eine wichtige Neuheit ist die Einführung von Sonderwirtschaftszonen (SWZ), in denen Interessenten ein Anreiz in Höhe von 300 000,- CZK pro geschaffenem Arbeitsplatz einschließlich der Befreiung von der Immobiliensteuer für bis zu 5 Jahren angeboten wird.Eine weitere Neuheit des Gesetzes besteht im Wegfall der Pflicht zur Finanzierung eines Mindestbetrages aus Eigenmitteln, wodurch aus dem Gesetz eine Bestimmung herausfällt, die in der Praxis vielfach Auslegungsschwierigkeiten bereitet hat. Eine wesentliche Änderung ist außerdem, dass ein Investitionsanreiz auch von einer juristischen Person ohne Historie beantragt werden kann, die eben zum Zweck der Projektdurchführung gegründet wurde. Die Novelle dieses Gesetzes wird das Interesse an Investitionen in der Tschechischen Republik somit sicher erhöhen.