Am 1. April 2015 hat der Präsident der Tschechischen Republik den Entwurf des Gesetzes unterschrieben, mit welchem die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, die die Eintragung ins Handelsregister durch den Notar ermöglichen. Diese Möglichkeit bring zwei große Vorteile für Unternehmer: Kosten- und Zeitersparung. Die Eintragung durch Notar ist wesentlich billiger als bei der Eintragung durch Gericht. Während die Gerichtsgebühren für die Eintragung einer GmbH 6.000 CZK betragen, beim Notar sind sie weniger als eine Hälfte (lediglich 2.700 CZK). In der Praxis können Notare die Eintragungen ins Handelsregister schon vom Mai dieses Jahres vornehmen.