Bis zum 30.9.2015 haben Wirtschaftssubjekte – MwSt.-Zahler die Möglichkeit, beim Finanzamt die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu beantragen, die sie im vergangenen Jahr nachweislich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gezahlt haben.
Der Antrag kann nur elektronisch gestellt werden, wobei zur Stellung dieses Antrags zunächst der Zugang zur entsprechenden elektronischen Applikation einzurichten ist. Hierzu benötigt das Subjekt eine sog. anerkannte digitale Signatur, bzw. Zugang zur Data-Box. Der Einrichtungsprozess selbst kann bis zu 14 Tagen ab Antragstellung dauern, daher sollte dies nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Unser Steuerberaterbüro kann diesen Antrag für Sie gerne bereits heute erledigen und Ihnen so wertvolle Zeit und Energie sparen. Zögern Sie daher nicht, uns in dieser Angelegenheit zu kontaktieren.