Ab Januar 2016 erhöht sich in der Tschechischen Republik dank einer neuen Regierungsverordnung der Monats- und Stundensatz des Mindestlohns. Es kommt also zu einer Erhöhung des minimalen Stundensatzes von aktuell 55 CZK auf 58,70 CZK und des minimalen Monatssatzes von 9 200 auf 9 900 CZK.Diese Erhöhung ist die zweite seit 2015. Ungeachtet des Mindestlohnanstiegs gehört die Tschechische Republik im Rahmen der Europäischen Union aber immer noch zu den Ländern mit dem niedrigsten gesetzlichen Mindestlohn und ermöglicht damit Unternehmen, qualifizierte Arbeitskräfte bei minimalen Fixkosten zu nutzen.
Diskutiert wird außerdem über eine weitere Erhöhung des Mindestlohns in der Zukunft, die bis zu 40 Prozent des Durchschnittslohns erreichen könnte, der aktuell bei 25.306 CZK monatlich liegt. Eine solche Anhebung würde zwar zu höherer Beschäftigung motivieren, faktisch aber auch zu einer Ausweitung illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeit) und dem Risiko von Kontrollen seitens der zuständigen Behörden führen. Falls Unternehmen den Lohnkostenanstieg durch Herabsetzung des Personalbestandes auszugleichen beabsichtigen, muss der strikte Schutz des Arbeitsgesetzbuches berücksichtigt werden, um das Risiko von Gerichtsprozessen bei ungültiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Lohnersatz zu vermeiden. In beiden Situationen (Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden und Beendigung von Arbeitsverhältnissen) ist Vorsicht geboten, damit die eingesparten Kosten letztendlich im Vergleich zu weiteren Ausgaben infolge einer Unterschätzung der Risiken nicht vernachlässigbar sind.