Am 25.02.2016 veröffentlichte das Präsidium der Gerichtsvollzieherkammer der Tschechischen Republik die Hauptpunkte eines Programms, das auf legislativer Ebene durchgesetzt werden soll. Was für Änderungen sind also künftig im Zwangsvollstreckungsverfahren zu erwarten?Allgemein sind in den Vorschlägen der Gerichtsvollzieherkammer zwei Linien erkennbar: Effektivierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens (z. B. durch Verknüpfung von Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren, einheitliche Gestaltung der Zwangsvollstreckungsdokumente) und Verbesserung des Schuldnerschutzes. Wenn die Kammer mit ihren Vorschlägen Erfolg hat, könnten die Schuldner beispielsweise von einem durch den Gerichtsvollzieher geführten geschützten Ratenverfahren profitieren. Das bedeutet, dass sie ihre Schuld (jedoch nur bei Bagatellforderungen) noch vor dem eigentlichen Beginn der Zwangsvollstreckung mittels Ratenkalender begleichen können, und zwar ohne Zustimmung des Gläubigers. Dadurch sollen Situationen vermieden werden, in denen der Schuldner einen vielfach höheren Betrag als den Schuldwert an Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens bezahlt.