An 16.3.2016 hat der Senat den Entwurf des Gesetzes über die elektronische Umsatzerfassung verabschiedet, von dem sich die Regierung gleiche Bedingungen für alle Unternehmer verspricht. Gemeinsam mit diesem Gesetz wurde auch eine Senkung der MwSt. für Unterkunftsdienste von 21 % auf 15 % verabschiedet.Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Präsidenten, nach der das Gesetz in der Urkundensammlung veröffentlicht wird. Nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses wird die technische Lösung des Systems geschaffen und getestet, was sieben Monate in Anspruch nehmen wird. Einen Monat vor Inkrafttreten des Gesetzes wird der Testbetrieb gestartet, in dem die Unternehmer die Umsatzerfassung probeweise testen können.
Dieses neue Gesetz verpflichtet jede Person, die Bargeld entgegennimmt, dazu, diese Transaktion über ein spezielles System in der Datenbank des Finanzministeriums zu registrieren. Für alle Einkommensteuerzahler gilt ein einmaliger Nachlass von 5 000 CZK in dem Jahr, in dem die Umsatzerfassungspflicht entstanden ist. Dieser Nachlass soll die höheren Kosten für die Anschaffung der benötigten Ausstattung ausgleichen.
Es wird erwartet, dass das Gesetz ab Ende 2016 gelten wird und von ihm als erstes Unterkunfts- und Verpflegungsdienste anbietende Einrichtungen betroffen sein werden. Nach drei Monaten sollen Einzel- und Großhandelsgeschäfte nachfolgen, und 15 Monate nach Inkrafttreten wird die Umsatzerfassungspflicht auch auf alle sonstigen Subjekte greifen (mit Ausnahme ausgewählter Handwerks- und Produktionstätigkeiten, die erst drei Monate später hinzukommen, d.h. ab dem 19. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes).
Neben einem wirksamen Instrument gegen die Schattenwirtschaft soll das Gesetz über die elektronische Umsatzerfassung zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Einnahmen des Staatshaushaltes führen (laut Schätzung des Finanzministeriums ca. 18 Mrd. Kronen pro Jahr). Von diesem Betrag sollen ca. 4 Mrd. in die Haushalte der Kommunen und 1,5 Mrd. in die Haushalte der Bezirke gehen.