In der dritten Lesung der Abgeordnetenversammlung der Tschechischen Republik wurde am 1.6.2016 ein Entwurf der Novelle des Grunderwerbssteuergesetzes Nr. 340/2013 verabschiedet. Neu wird der Steuerpflichtige jeweils der Erwerber der unbeweglichen Sache, d.h. der Käufer, sein. Zugleich erlischt das Institut des Steuerbürgen.
Beim Erwerb von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen wird neu nur der Erwerb von Gebäuden oder deren Teilen, die Bestandteil der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sind, der Steuer unterliegen. Dadurch werden Probleme beseitigt, die in der Praxis bei der Übertragung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen infolge einer schwierigen Definition einer unbeweglichen Sache in diesen Fällen aufkamen.
Der Stichtag für das Zustandekommen einer steuerrechtlichen Beziehung ist beim Erwerb des Eigentums an unbeweglichen Sachen, die ins Liegenschaftskataster eingetragen werden (Kauf- und Tauschverträge), der Tag der Rechtswirkung der Eintragung ins Liegenschaftskataster und beim Erwerb des Eigentums an unbeweglichen Sachen, die ins Liegenschaftskataster nicht eingetragen werden, der Tag des Inkrafttretens des Vertrags.
Ing. Michaela Dvořáková