Haben Sie Waren gekauft oder eine Dienstleistung aus anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen, und auf dem Buchungsbeleg war eine ausländische MwSt. angegeben? Haben Sie in diesen Staaten keinen Sitz, Ihren Unternehmensort bzw. eine Betriebstätte? Bis zum 30. September dieses Jahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der entrichteten MwSt. zu stellen.
Einen Antrag auf Rückerstattung der Steuern können Sie beispielsweise bei Kosten für Kraftstoffe, die Anmietung eines Verkehrsmittels, Unterkunft, Lebensmittel und Repräsentationsausgaben und vieles andere stellen.
Ihren Anspruch auf Rückerstattung der MwSt. können Sie ausschließlich auf elektronischem Wege über das Steuerportal der tschechischen Steuerverwaltung geltend machen. Zuerst müssen Sie einen Zugang zur App der tschechischen Steuerverwaltung beantragen. Der Antrag auf Zugang wird vom örtlich zuständigen Steuerverwalter innerhalb von 15 Werktagen beurteilt.
Die entrichtete MwSt. wird Ihnen maximal 6 – 8 Monate ab dem Tage des Antrags auf Rückerstattung der MwSt. zurückgezahlt.
Unser Team wird Ihnen gern beim gesamten Prozess helfen, deshalb setzen Sie sich bitte jederzeit mit uns in Verbindung.