Im Zusammenhang mit der Annahme der Novelle des Umsatzsteuergesetzes ändert sich seit dem 1. September 2016 die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts für die Steuersubjekte, die in der Tschechischen Republik weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte für die Zwecke der Umsatzsteuer haben. Diese Subjekte fielen bisher unter das Finanzamt für die Hauptstadt Prag. Seit dem 1. September 2016 gehört die Verwaltung dem Finanzamt für die Mährisch-Schlesische Region an. Im Zusammenhang mit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit kommt es zur Verschiebung der Umsatzsteuer-Agenda von ungefähr 3,700 ausländischer Subjekte, die zur Umsatzsteuer in der Tschechischen Republik registriert sind. Die Verschiebung der Steueragenda wird laut Mitteilung des Finanzamtes für die Hauptstadt Prag einige Monate verlaufen, d.h. es passiert nicht automatisch bei allen registrierten Personen zum 1. September 2016. Jeder Umsatzsteuerzahler, dem seine örtliche Zuständigkeit geändert wird, erhält offizielle Information bezüglich des Datums, ab welchem das neue Finanzamt für ihn örtlich zuständig wird.