Am 6. September 2016 wurde von der Abgeordnetenkammer der Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, durch das verschiedene Gesetze zum Nachweis der Herkunft des Vermögens geändert werden.
Diese Novelle verfolgt das Ziel, nicht erklärte und verschwiegene Einkommen der Einkommensteuerzahler besser aufzudecken und ihre Versteuerung zu verbessern. Sollte der Steuerverwalter Unregelmäßigkeiten zwischen den in der Steuererklärung angeführten Einkommen und dem Vermögen durch den Verbrauch oder eine andere Ausgabe des Steuerpflichtigen feststellen, wird der Steuerpflichtige zum Nachweis aufgefordert, dass sein Vermögen aus Quellen finanziert wurde, die ordnungsgemäß versteuert wurden oder nicht der Versteuerung unterliegen. Sollte der Steuerpflichtige nicht nachweisen können, aus welchen Mitteln sein gewachsenes Vermögen finanziert wurde, wird der Steuerverwalter die Steuer anhand von Hilfsmitteln bestimmen. Der Steuerpflichtige wird zudem ein Bußgeld zu zahlen haben. Das Gesetz regelt eine Grenze für dieses Missverhältnis von mindestens 5 Mio. CZK.
Der Entwurf dieses Gesetzes soll im nächsten Schritt dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden, anschließend wird es in der Gesetzessammlung verkündet. Das Gesetz soll ab dem 1. November 2016 in Kraft treten.