Das Finanzministerium zusammen mit der Finanzverwaltung sind bemüht, sich an ihren Versprechen bezüglich Verringerung der administrativen Belastung zu halten, welche einkommensteuerpflichtige natürliche Personen zu tragen haben, um ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Für den Veranlagungszeitraum 2016 konnten Steuerpflichtige von der vereinfachten Steuererklärung Gebrauch machen und neu für den Veranlagungszeitraum 2017 wurde die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Pauschalsteuer wesentlich erweitert. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. Jahreseinnahmen für 3 vorangehende Veranlagungszeiträume von max. 5 Mio. CZK) und an der Festsetzung der pauschalen Einkommenssteuer natürlicher Personen interessiert sind, so müssen Sie den Antrag spätestens bis zum 31.5.2017 bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einreichen. Der Steuerverwalter hat Ihren Antrag bis zum 15.9.2017 zu erledigen, wobei nicht fristgerecht gestellte Anträge unberücksichtigt bleiben.