Der Versand kommerzieller Mitteilungen kann für Firmen teuer werden
Am Dienstag, den 16.05.2017 hat das tschechische Datenschutzamt die bislang höchste Geldstrafe für den Versand kommerzieller Mitteilungen verhängt. Eine Firma mit Sitz in Most muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 4,25 Millionen CZK zahlen.
Bei der Entscheidung über die Bußgeldhöhe spielten die Häufigkeit der Mitteilungen, die Gesamtdauer des Versands und vor allem die Anzahl der Beschwerden, die beim Datenschutzamt gegen das Unternehmen eingegangen sind, eine Rolle. Insgesamt wurden mehr als 700 betroffene Empfänger registriert. Das Amt hat außerdem berücksichtigt, dass die Firma auch nach Aufnahme der Kontrolle weiterhin unaufgefordert kommerzielle Mitteilungen versendet hat.
Das Datenschutzamt hat somit bestätigt, dass es Beschwerden über lästige kommerzielle Mitteilungen ernst nimmt und bereit ist, Verstöße mit relativ harten Strafen zu sanktionieren. Strafen in Millionenhöhe sind in solchen Fällen keine Ausnahme und es ist zu erwarten, dass die Bußgeldbeträge in Zukunft noch steigen dürften.
Firmen, die im Rahmen ihrer Werbekampagnen kommerzielle Mitteilungen versenden, sollten daher zunächst gründlich prüfen, ob sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften handeln. Nur so können sie sicher sein, keine unangenehmen Überraschungen bei einer Kontrolle durch das Datenschutzamt zu erleben.