Kommen demnächst „geheime Kontrollen“ der Tsche-chischen Handelsinspektion?

4. 7. 2017

Die Tätigkeit der Mehrzahl der tschechischen Unter-nehmer beaufsichtigt die Tschechische Handelsinspekti-on, insbesondere kontrolliert sie die Einhaltung der Regeln auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Ver-einfacht gesagt, die THI prüft, ob die verkauften Waren und Dienstleistungen dem entsprechen, was der Unter-nehmer angibt, und ob die entsprechenden Waren und Dienstleistungen den durch die Rechtsvorschriften gere-gelten Anforderungen gerecht werden (z. B. hinsichtlich der Sicherheit der Erzeugnisse usw.). Die Tschechische Handelsinspektion ist daher ebenfalls berechtigt, Ver-braucherstreitigkeiten außergerichtlich zu lösen (hierü-ber haben wir Sie bereits früher hier informiert).

Eine Befugnis, die hierzulande als wirklich kontrovers empfunden werden kann, wird der Tschechischen Han-delsinspektion wohl aber erst noch zuerkannt. Laut der aktuell verhandelten Novelle des Gesetzes über die Tschechische Handelsinspektion könnten die Auf-sichtspersonen in Ausnahmefällen und im zwingend notwendigen Maße auch unter veränderter (verdeck-ter) Identität handeln und Tarnmittel nutzen (also z. B. einen Ausweis zur Verschleierung der tatsächlichen Iden-tität der Person, zur Vermeidung des Verrats ihrer Tätigkeit oder Verschleierung der Tätigkeit der THI“).

Sollte die Novelle verabschiedet werden, wird ein Un-ternehmer nicht wissen, mit wem er es zu tun hat und ob er nicht gerade eine Kontrolle durch die THI läuft. Der Unternehmer erfährt nämlich die tatsächliche Identität der Aufsichtsperson nicht zum Zeitpunkt des Vertrags-abschlusses (selbst nicht nach Vorlage des Identitäts-ausweises), sondern frühestens dann, wenn sie sich als Aufsichtsperson zu erkennen gibt und ihn darüber in-formiert, dass gerade ein Kontrolleinkauf stattgefunden hat.

Die Novelle wurde am 09.06.2017 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet und wird gegenwärtig im Senat diskutiert. Sollte sie auch vom Senat verabschiedet und vom Präsidenten der Republik unterzeichnet werden, ist ihr Inkrafttreten für den 01.11.2017 geplant.

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