Der Bankrat der Tschechischen Nationalbank beschloss auf seiner Sitzung am 03.08.2017 die Anhebung des 2-Wochen-Reposatzes von ursprünglich 0,05 % auf 0,25 %. Dabei handelt es sich um die allererste Änderung der Zinssätze seit November 2012. Mit der neu festgelegten Höhe des Reposatzes erhöhen sich auch die gesetzlichen Verzugszinsen, und zwar für den Zeitraum ab 1. Januar 2018.
Bei verspäteter Abführung der Steuer wird das Finanzamt also ab 1. Januar 2018 Verzugszinsen von 14,25 % p.a. anstelle der bisherigen 14,05 % p.a. berechnen.