Änderung der Einstellung der Finanzverwaltung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für die durch den Erwerber geltend gemachte Grunderwerbsteuer

12. 12. 2017

Im Anschluss an das Urteil des Obersten Verfassungsgerichtes bezüglich der Ermittlung der Höhe des vereinbarten Preises im Hinblick auf die Mehrwertsteuer zwecks der Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, über das wir Sie auf unserer Webseite informiert hatten, veröffentlichte die Finanzverwaltung Ende November eine neue Information.

In dieser Information passte die Finanzverwaltung ihre ursprüngliche Behauptung an und bestätigte, dass die Schlussfolgerungen des erwähnten Urteils auch angewandt werden können, wenn der Grunderwerbsteuerträger der Erwerber war, bzw. ist. Als Besteuerungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Falle der Geltendmachung des vereinbarten Preises gilt daher der vereinbarte Preis ohne MwSt. ohne Rücksicht darauf, wer der Steuerträger ist.

Aufgrund dieser Information der Finanzverwaltung kann eine nachträgliche Steuererklärung eingereicht und die Erstattung des Teilbetrags der Grunderwerbsteuer beantragt werden, die auf den vereinbarten Preis einschließlich MwSt. entrichtet wurde. Es geht um Fälle, wenn der Erwerb nach dem 01.01.2014 erfolgte, die Übertragung der Immobilie der MwSt. unterlag und die Ausschlussfrist für die Steuer nicht abgelaufen ist.

Wenn Sie annehmen, dass eine nachträgliche Steuererklärung in Ihrem Falle eingereicht werden und somit die Erstattung der entrichteten Steuer beantragt werden kann, sind unsere Steuerberater bereit, Ihnen beim ganzen Prozess behilflich zu sein.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2025 | Created by: drualas.cz
Move up