Infolge der Pflicht der Tschechischen Republik, in die Rechtsordnung die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rats 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste auf dem Binnenmarkt zu übertragen, durch welche die Richtlinien 2002/65/ES, 2009/110/ES und 2013/36/ES sowie die (EU) Verordnung Nr. 1093/2010 geändert werden und die Richtlinie 2007/64/ES abgeschafft wird, wurde ein völlig neues Gesetz über Zahlungsverkehr verabschiedet. Die oben genannte Richtlinie setzt sich zum Ziel, die Bedingungen des Zahlungsverkehrs im Rahmen des Binnenmarktes der Europäischen Union zu vereinheitlichen und den Schutz bei Kartenzahlungen zu erhöhen.
Eine der bedeutendsten Änderungen, die das neue Gesetz über Zahlungsverkehr mit sich bringt, ist beispielsweise ausdrückliche Regelung der Blockierung von Finanzmitteln auf dem Konto. Zurzeit befasst sich mit der Blockierung von Finanzmitteln keine Rechtsvorschrift, und so sind Situationen nicht außergewöhnlich, dass die Bank auf Hinweis eines Händlers Finanzen auf dem Konto ihres Klienten ohne seine Zustimmung blockiert, was zum Beispiel Hotel- und Autoverleihbuchungen usw. betrifft. Neulich wird es nicht möglich sein ohne ausdrückliche Zustimmung des Kontoinhabers derart Blockierungen durchzuführen, und den eventuellen Unterschied zwischen dem tatsächlich bezahlten Betrag und dem blockierten Betrag wird die Bank unverzüglich freigeben müssen.
Starke Verifizierung von Zahlungen, die schon jetzt von den meisten Banken verlangt wird, wird nun in allen Fällen verlangt. Dies umfasst Verifizierung der Zahlung in zwei Schritten, und zwar beispielsweise durch Anmeldeangaben und Fingerabdruck.
Eine weitere positive Neuheit für Benutzer der Bankkarten ist Senkung der Selbstbeteiligung an nicht autorisierten Transaktionen in dem Fall, wenn die Karte gestohlen oder auf eine andere Weise missbraucht worden ist, und zwar von den aktuellen 150 Euro auf 50 Euro, was ca 1300 CZK sind.
Das neue Gesetz über Zahlungsverkehr wird ab 13.januar 2018 wirksam sein.