Direktmarketing und GDPR (DSGVO): Ist Ihre Firma bereit?

22. 2. 2018

Die ab 25.05.2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder auch GDPR) betrifft eine Reihe von Bereichen im alltäglichen Leben Ihres Unternehmens, u. a. die Arbeitsrechtsagenda, die Sicherung personenbezogener Daten und die Gewährleistung des geforderten Standards des IT-Schutzes, aber auch die Annahme geeigneter Organisationsrichtlinien und andere rechtliche Dokumente.

Große Aufmerksamkeit sollten Firmen aber jenen Prozessen schenken, von denen ihr intakter Betrieb am meisten abhängig ist, und zwar Prozessen in Verbindung mit der Sicherung des Absatzes ihrer Waren und Dienstleistungen, was sehr oft in Form von Direktmarketing erfolgt. Zahlreiche Unternehmen verfügen über Verzeichnisse potentieller Kunden, denen Sie E-Mails mit Werbebotschaften zusenden oder die ggf. telefonisch mit Dienstleistungs- und Warenangeboten kontaktiert werden.

Die DSGVO untersagt Direktmarketing nicht als solches, sondern fordert die Anpassung dieser Prozesse an die Vorgaben der DSGVO. Konkret sollten Unternehmen insbesondere bedenken:

  • Auf Grundlage welchen Rechtstitels verarbeitet Ihre Firma personenbezogene Daten (Zustimmung vs. „berechtigtes Interesse“)?
  • In welchem Umfang verarbeitet Ihre Firma personenbezogene Daten von Kunden?
  • In welcher Form spricht Ihre Firma Kunden an (z. B. per E-Mail, telefonisch)? Erfüllt Ihre Firma im Rahmen dieser Form der Ansprache alle Pflichten (z. B. Informationspflichten gemäß DSGVO)?
  • Beruht die Datenverarbeitung auf der vorherigen Zustimmung der Kunden? Steht diese Zustimmung im Einklang mit der DSGVO?

Ausgehend von den Antworten auf die vorstehenden Fragen müssen dann weitere Schritte festgelegt werden. In der konkreten Ausführung wird sich zweifellos auch die in Vorbereitung befindliche ePrivacy-Verordnung niederschlagen, die u. A. einige mit Direktmarketing zusammenhängende Vorgehensweisen regeln wird.

Bei Interesse ist unsere Rechtsanwaltskanzlei gern bereit, Ihre Firma bei der Anpassung der Abläufe im Bereich des Direktmarketings an die DSGVO und ePrivacy-Verordnung zu unterstützen.

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