Der letzte Tag für die Abgabe der Steuererklärung ist Dienstag, der 3. April 2018. Dieser Tag ist gleichzeitig der letzte Tag für die Entrichtung der Steuer. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fehler zusammengestellt, auf die Steuerpflichtige bei der Ausarbeitung der Steuererklärung achten müssen:
- Falsche Geltendmachung von abzugsfähigen Positionen und Steuerermäßigungen. Zur Geltendmachung der abzugsfähigen Positionen müssen sämtliche gesetzlich festgelegten Bedingungen und Limits in Betracht gezogen werden. So ist beispielsweise beim Kindergartengeld nur der tatsächlich entrichtete Betrag für den entsprechenden Zeitraum abzugsfähig und nicht das höchstmögliche Limit.
- Falscher Abzug von Nachlässen für die Ehefrau und der Steuervergünstigung für ein Kind bei Unternehmern, und zwar in Abhängigkeit von der Höhe der Einkünfte, von denen die Ausgaben durch einen entsprechenden Prozentsatz geltend gemacht werden.
- Richtige Beurteilung einer möglichen Geltendmachung eines steuerlichen Nachlasses für die Ehefrau (den Ehemann). In den Höchstbetrag von 68.000 CZK eigenes Einkommen der Ehefrau (des Ehemannes) zur Geltendmachung dieses Nachlasses müssen auch Krankentagegeldzahlungen, Arbeitslosenunterstützung, finanzielle Hilfen bei Mutterschaft (sog. Mutterschaftsgeld) einbezogen werden. Das sog. Elterngeld, eine Sozialleistung, wird in den Höchstbetrag des eigenen Einkommens der Ehefrau (des Ehemannes) nicht mit einbezogen.
- Doppelte Geltendmachung eines Kindes durch zwei Steuerpflichtige. Wird ein Kind in einem gemeinsamen Haushalt von mehreren Steuerpflichtigen unterhalten, kann der Anspruch für denselben Kalendermonat nur von einem von ihnen geltend gemacht werden.
- Nicht zuletzt die vergessene Unterschrift auf der Steuererklärung bzw. die Unterschrift zur Rückerstattung einer zu viel gezahlten Steuer.
Im Bedarfsfall sind wir Ihnen gern bei der Ausarbeitung Ihrer Steuererklärung behilflich. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Frist zur Einreichung