Der Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer, dessen Vorschlag die Europäische Kommission im Januar 2018 vorgelegt hat, betrifft u.a. auch die Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für kleine und mittlere Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen.
Den bisherigen Vorschriften zufolge werden die Limits für die obligatorische Registrierung von den einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmt und sind häufig nur auf einheimische Subjekte anwendbar. Die Europäische Kommission hat den bestehenden Sachstand für diskriminierend gegenüber Unternehmen befunden, die auch grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU betreiben. In der Neuregelung wird zu den bestehenden lokalen Limits ein Befreiungslimit in Höhe von 100 000 EUR bestimmt, das auch bei in mehreren Mitgliedsstaaten tätigen Gesellschaften genutzt werden kann.
Bestandteil des Vorschlags ist auch die Einführung der Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 100 000 EUR und 2 Mio. EUR. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Mio. EUR können von der Vereinfachung der Regeln Gebrauch machen, ungeachtet dessen, ob sie von der MwSt. befreit sind oder nicht.