Erhöhung des Schwellenwertes für Intrastat-Meldepflicht seit dem 1. 1. 2019

5. 3. 2019

Zum 1. 1. 2019 wurde die Meldeschwelle für Intrastat für den Versand auf 12 Millionen CZK und für die erhaltenen Waren auf 12 Millionen CZK erhöht. Bis zum 31. 12. 2018 betrug der Schwellenwert 8 Mio. CZK.

Die Auswirkung des Schwellenanstiegs in der Praxis ist wie folgt:

Wenn der Auskunftspflichtige im Jahr 2018 die Meldeschwelle von 8 Mio. CZK erreicht, ist er verpflichtet, die Daten mindestens bis Ende 2019 mit Intrastat-Bericht zu melden. Wenn der Auskunftspflichtige 2019 die neue Meldeschwelle von 12 Mio. CZK nicht erreicht, erlischt die Intrastat-Meldepflicht am 31.12.2019. Wenn der Auskunftspflichtige 2019 die neue Schwelle von 12 Mio. CZK überschreitet, gilt die Berichterstattungspflicht für Intrastat mindestens bis Ende 2020.

Der Auskunftspflichtige, der die Meldeschwelle von 8 Mio. CZK im Jahr 2018 nicht erreicht, muss im Jahr 2019 keine Intrastat-Meldung mehr vorlegen, bis er die Meldeschwelle von 12 Mio. CZK pro Kalenderjahr überschreitet.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne anhand detaillierterer Informationen und Unterlagen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.


Wir geben klare Antworten

In unserer Kommunikation mit Kunden verstecken wir uns nicht hinter langen Gesetzeszitaten, sondern geben eine klare und verständliche Antwort.

Wir denken mit dir

Wir lösen immer ein spezifisches Problem in Bezug auf die Gesamtbedürfnisse des Kunden und nehmen unsere Empfehlungen nicht aus dem Zusammenhang.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir liefern direkt an Ihre E-Mail

CAPTCHA
Anti - Robot Test
Ein Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
© Schaffer & Partner 2024 | Created by: drualas.cz
Move up